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Informationen für die Reise nach Tschechien

Tschechien bietet alles was man für einen erholsamen Wellnessurlaub braucht, die wunderbare Landschaft, das große Angebot an günstigen Wellnesshotels, Thermen und Kurbädern macht auch ihren Aufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis.

Ob man nun ein Wellnesswochenende im weltbekannten Kurort Karlsbad verbringen möchten oder die Großstadt in Kombination mit einem Wellnesstag in der Landeshauptstadt Prag vorzieht - in Tschechien findet man das passende Angebot.

Auto & Verkehr

Allgemeines

Die Straßen sind im Allgemeinen gut ausgebaut und das Tankstellennetz mit bleifreiem Benzin ist landesweit gewährleistet. Bei der Nutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs in Tschechien ist das Mitführen einer grünen Versicherungskarte erforderlich.

Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften. Während der Winterzeit muss auch bei Tag mit Abblendlicht gefahren werden. Es besteht Gurtpflicht, Kinder müssen mit Kindersitzen gesichert werden. Handys dürfen während der Fahrt nur mit Freisprechanlage benutzt werden.

Die Verkehrsbestimmungen entsprechen im Allgemeinen den deutschen Vorschriften, jedoch müssen Automobile während der Winterzeit ganztägig mit eingeschalteten Scheinwerfern fahren. Bei Nichtbeachtung droht derzeit ein Bußgeld von 35,- Euro.

Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Es finden regelmäßig umfassende Verkehrskontrollen statt.

Kraftfahrer müssen in der Tschechischen Republik ein Set mit Ersatz-Glühbirnen für das Kfz mitführen. Bei Nichtbeachtung droht eine gebührenpflichtige Verwarnung über ca. 10 Euro.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder Sachschaden über Kc 20.000,- (ca. 667,- EUR) ist in jedem Fall die Polizei einzuschalten.

Maut

Benutzer von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen müssen eine gültige Autobahn-Mautvignette an der Frontscheibe führen. Die Vignetten (dálnicní kupony oder dálnicní znamky) mit einjähriger, zweimonatiger oder 15-tägiger Gültigkeit sind für PKW bis 3,5 t zum Preis von Kc 900,- (ca. 31,- EUR/1 Jahr), Kc 300,- (ca. 10,- EUR/2 Monate) bzw. Kc 200,- (ca. 7,- EUR/15 Tage) unter anderem an Grenzübergängen, zahlreichen Tankstellen und Postämtern erhältlich. Das Ordnungsgeld für Nichtbeachtung liegt bei 5.000 Kc (ca.175,- EUR), im Wiederholungsfalle weit höher.

Nationalitätenkennzeichen & Führerschein

Gemäß dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 müssen in Deutschland zugelassene Kfz bei Grenzübertritt ein ovales Schild mit schwarzem D auf weißem Grund tragen. Tschechische Polizisten und Zöllner haben Weisung, das innerhalb der EU als ausreichend angesehene neue Euro-Nummernschild mit integriertem Nationalitätszeichen zu tolerieren. Für das ovale "D"-Schild ist in den meisten Staaten Europas eine Breite von 17,5 und eine Höhe von 11,5 Zentimeter vorgeschrieben. Die im Handel erhältlichen "Mini-D-Schilder" sind ebenso wenig erlaubt wie Schilder mit Landes- oder Stadtwappen, bzw. Werbetexten.

Als Fahrerlaubnis werden anerkannt: Internationaler und tschechischer Führerschein sowie alle Führerscheine, die in einem anderen EU-Staat anerkannt werden. Wegen der in der Vergangenheit verschiedentlich aufgetretenen Schwierigkeiten bezüglich der Anerkennung alter, grauer deutscher Führerscheine wird das Mitführen eines neueren Führerscheins empfohlen.

Sonstiges

Beim Aufenthalt in der Tschechische Republik mit einem in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeug, bei dem der Anmeldetermin zur Hauptuntersuchung oder zur Abgasuntersuchung zeitlich überzogen ist, muss damit gerechnet werden, dass das Fahrzeug im Falle einer Kontrolle von den tschechischen Behörden beanstandet und eine gebührenpflichtige Verwarnung erteilt wird.

Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige können seit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 in allen Fällen visumsfrei einreisen. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Nach 30 Tagen ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle der Ausländerpolizei erforderlich. Adressenänderungen sind dieser innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen.

Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt. Bei in Begleitung Fremder reisenden Kleinkindern ist die beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen empfehlenswert.

Für nichtdeutsche Staatsangehörige und Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, besteht z.T. Pass- oder Visumspflicht. Das Visum muss bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen tschechischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Einreise mit deutschem Reisedokument gemäß Genfer Konvention für nichtdeutsche Staatsangehörige ist grundsätzlich visumsfrei möglich.

Seit dem 01.01.2000 kann bei der Einreise ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt derzeit ein Mindestbetrag von ca. 35,- EUR pro Person und Tag. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch Reiseschecks, Kreditkarten, Hotel-Vouchers, Flug- oder Bahntickets etc. erbracht werden.

Medizinische Hinweie

Das Niveau der medizinischen Einrichtungen ist in der Regel befriedigend. Das zwischen Deutschland und Tschechien bestehende Sozialversicherungsabkommen ist bereits am 01.09.2002 in Kraft getreten. Es bezieht Leistungen der Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt und damit auch für Touristen ein.

Dies heißt: Touristen können im Falle einer Erkrankung in Tschechien grundsätzlich medizinische Leistungen wie ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach tschechischem Versicherungsrecht in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden von der deutschen Krankenversicherung erstattet. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt über Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Sozialversicherungsabkommen und zur Ausstellung einer entsprechenden Anspruchsbescheinigung bei den jeweiligen Krankenkassen zu informieren.

Seit dem EU-Beitritt sollten die gesetzlichen Krankenkassen die "Europäische Krankenversicherungskarte" ausstellen. Diese Rahmenbedingungen gelten nur für gesetzlich Krankenversicherte und schließen keine Rückholversicherung ein.

Für Privatversicherte hat sich das Verfahren nicht geändert: Sie bezahlen weiterhin ihre medizinische Leistung in Tschechien selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

Wichtige Telefonnummern & Adressen

Telefonnummern

Internationale Vorwahl für Tschechien 00420
Rettungsdienst 155
Notdienst 112
Feuerwehr 150
Polizei 158

Adressen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag:
Velvyslanectví Spolkové republiky Nemecko
P.O. Box 88
118 01 Praha 1, Tschechische Republik
Telefon: (00420 2) 57 11 31 11, 57 53 14 81
Fax: (00420 2) 57 53 40 56
Internet: www.deutsche-botschaft.cz
E-Mail: ZReg@Prag.auswaertiges-amt.de


Zollbestimmungen

Mit dem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 sind zahlreiche Beschränkungen für Reisende aus der EU entfallen. Personenkontrollen an den Grenzen zu Tschechien finden jedoch weiter statt.

Die Zollkontrollen für mitgebrachte Waren entfallen seit dem 1. Mai 2004 grundsätzlich an der deutsch-tschechischen und österreichisch-tschechischen Grenze, Stichproben auf Hauptverkehrswegen oder in der Bahn durch mobile Einsatzteams sind allerdings weiter möglich.

Auch sind nicht alle Bestimmungen für den Warenverkehr innerhalb der EU vollständig angeglichen worden. Bezüglich der Verbrauchsteuern, Umsatzsteuer und bei Verboten und Beschränkungen gelten teilweise weiterhin nationale Bestimmungen, insbesondere bei Tabakwaren und Kraftstoff.

Die unten angegebenen Mengen und Angaben beziehen sich auf die Einfuhr nach Deutschland für deutsche Staatsangehörige.

Einfuhr von Tabakwaren und Zigaretten nach Deutschland

Tabakwaren, die ab 1. Mai 2004 aus Tschechien nach Deutschland zum Eigenbedarf eingeführt werden, sind nur in den folgenden Freimengen steuerfrei:

200 Zigaretten (Übergangsfrist gültig bis: 31.12.2007)

100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak (Übergangsfrist gültig bis: 31.12.2006)

Einfuhr von Benzin und Kraftstoff

Zusätzlich zum im Tank befindlichen Sprit ist höchstens ein Reservekanister mit maximal 20 Liter Fassungsvermögen erlaubt.

Einfuhr von Alkohol

Hier unterscheidet sich die Lage in den Beitrittsstaaten nicht von der in der alten EU. Damit dürfen maximal zehn Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein und 110 Liter Bier nach Deutschland mitgebracht werden.

Für private Einfuhren bestehen insbesondere für die folgenden Bereiche weiterhin Verbote und Beschränkungen:

  • Arzneimittel
  • Betäubungsmittel (Drogen)
  • Feuerwerkskörper
  • gefährliche Hunde (Kampfhunde)
  • Lebensmittel
  • Nachgeahmte Waren (Produkt- und Markenpiraterie)
  • Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
  • Tierseuchenrecht (Haustiere, tierische Produkte)
  • Waffen und Munition (Sportschützen, Jagdwaffen, verbotene Gegenstände)